Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungsangebote von QM ANS Consult, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch Erteilung eines Auftrags zustande. Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang sowie Termine und Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Vereinbarung. Die Vertragsparteien werden die Beschreibung des Auftrags sowie die Leistungsbeschreibung in einem Beratungsvertrag festlegen.
Die QM ANS Consult erbringt Beratungsleistungen als freie Tätigkeit und schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder zertifizierungsbezogenen Erfolg. Entscheidungen über Art und Umfang der Umsetzung der aus der Beratung entstehenden Aufgaben obliegen dem Auftraggeber.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Dokumente und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Um QM ANS Consult die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde QM ANS Consult zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens so umfassend wie nötig und wahrheitsgemäß informieren. Die QM ANS Consult wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für den jeweiligen Auftrag sein können.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers führen zu angemessenen Termin- und Vergütungsanpassungen durch QM ANS Consult.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Leistungen werden gemäß dem im Angebot vereinbarten Tagessatz oder Stundensatz abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Auswärtstätigkeiten werden Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten gemäß Vereinbarung oder den gesetzlichen Pauschalen ggf. zusätzlich berechnet.
Ist der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen im Verzug, so ist QM ANS Consult berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
6. Absage-, Terminänderungs- und Stornobedingungen
Bei Stornierungen durch den Auftraggeber fallen folgende Kosten an:
Ab 7 Tage vor Termin: Bereits entstandene Kosten (z. B. Reisekosten) werden in jedem Fall berechnet.
7. Verschwiegenheit / Vertraulichkeit
Die QM ANS Consult verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Tätigkeit erlangten geschäftlichen Informationen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
8. Schutzrechte und Dokumentation
Alle durch die QM ANS Consult erstellten Unterlagen, Konzepte und Schulungsmaterialien bleiben – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – geistiges Eigentum der QM ANS Consult. Eine Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur nach vorheriger Zustimmung gestattet.
9. Gewährleistung und Haftung
Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Ein Erfolg hinsichtlich einer Zertifizierung kann nicht garantiert werden.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die QM ANS Consult, Termine zu verschieben oder die Leistungserbringung anzupassen, ohne dass hieraus Ansprüche entstehen.
11. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag gilt für die vereinbarte Auftragsdauer und kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Erbrachte Leistungen sind bis zum Kündigungszeitpunkt zu vergüten.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der QM ANS Consult.
13 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.